Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid ist eine Abstimmung, die ähnlich wie eine Wahl durchgeführt wird.

Die Gemeinde oder Kreis muss zuvor den Bürgerinnen und Bürgern ihre Auffassung und die der Initiatoren des Begehrens über die Abstimmungsfrage in gleichem Umfang zur Kenntnis bringen.

Der Bürgerentscheid ist für die Initiatoren gewonnen, wenn ihnen die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Diese Mehrheit muss mindestens 10-20% der Stimmberechtigten, gestaffelt nach Gemeindegröße, betragen.

 

Daher ist es wichtig, dass

  • viel über Ihr Begehren berichtet wird
  • alle Berechtigten eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten
  • von der Gemeinde/ dem Kreis ausgewogen informiert wird
  • der Abstimmungstag mit einer Wahl zusammenfällt
  • Sie Mehr Demokratie von Ihrem Vorhaben unterrichten und sich von uns beraten lassen.

Leitfaden: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein

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