Bürgerbegehren

Vor dem Start Ihres Bürgerbegehrens sollten Sie die Abstimmungsfrage formuliert und die Unterschriftenliste gestaltet haben. Zusätzliche Bündnispartner helfen nicht nur bei der Unterschriftensammlung und informieren die Öffentlichkeit sondern sind vorab auch Ideengeber.

Die Unterschriftenlisten müssen enthalten:

  • den Abstimmungstext
  • die Begründung
  • der früher notwendige Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine Kostenschätzung, die die Verwaltung erstellt, ersetzt
  • die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten
  • die Eintragungsliste

So ist das Verfahren bei Bürgerbegehren:

  • Sammeln der Unterschriften, das sind 5-10% der Wahlberechtigten, gestaffelt nach Gemeindegröße
  • die Gemeinde/ der Kreis prüft die Unterschriften
  • die Kommunalaufsicht prüft die inhaltliche und formale Zulässigkeit und entscheidet über Erfolg oder Misserfolg des Begehrens
  • Sie werden von der Kommunalaufsicht über das Ergebnis informiert

Bei Erfolg Ihres Bürgerbegehrens muss die Gemeinde- bzw. Kreisvertretung umgehend entscheiden, ob sie das Begehren übernimmt. Bei einer Ablehnung muss sie einen Termin für den Bürgerentscheid festlegen

Bei der Planung sollten Sie den Beginn des Begehrens beachten. Um die Hürde der Abstimmungsbeteiligung zu nehmen, kann der Beginn des Begehrens so gelegt werden, dass der Bürgerentscheid mit einer Wahl zusammenfällt. So entkräftet man auch den Vorwurf, durch Begehren und Entscheid entstünden zusätzliche Kosten!

Leitfaden: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein

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