- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassenführung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungsgebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?
- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Unterschriften gültig
- 2046
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2022
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 15.10.2022
- Einreichung der Unterschriften:
- 10.01.2023
- Zulässigkeit:
- 19.01.2023
- Weitere Entwicklung:
- Zur Unzulässigkeit: Die Fragestellung suggeriere, dass die Aufrechterhaltung einer Stellungnahme der Stadt im Planungsverfahren tatsächlich verbindlich sei und damit allein durch das Bürgerbegehren die Durchschneidung des Schindelhauser Forstes verhindert werde. Dies sei unzutreffend. Mit dieser „falschen Darstellung der Rechtswirkung“ begründet die Verwaltung auch ihr Fazit, das Bürgerbegehren sei allein schon wegen seiner fehlerhaften, „eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden“ Begründung unzulässig.
- Klage:
- 1
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- ID:
- 11691
- Erstellungsdatum:
- 30.03.2023
- Änderungsdatum:
- 14.11.2022
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