- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass auf der Auwiese zwischen der Straße „Zum Mühlenteich“ undder Siedlung „Bocksredder“ barrierefreier und seniorengerechter Mietwohnraumgeschaffen werden soll (eine seniorengerechte Anlage, bestehend aus ca. 16Mietwohneinheiten in eingeschossigen Einzelhäusern), um Strander Seniorinnenund Senioren das Bleiben in ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen, und damit derdurch die Gemeindevertretung Strande am 21.02.2019 gefassteAufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für dasGebiet nördlich „Dänischenhagener Straße“, östlich „Zum Mühlenteich“, südlichFreidorfer Au, westlich der Bebauung „Bocksredder“ bestehen bleibt und diePlanung weiter verfolgt werden soll?
- Themenbereich:
- Planungssatzungen (Bauleitplanung)
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Datum des Bürgerentscheids:
- 27.09.2020
- Gültige Stimmen:
- 785
- Abstimmende:
- 822
- Stimmberechtigte:
- 1214
- Beteiligung:
- 67,70 %
- Quorum:
- 243
- Ja-Stimmen:
- 414 (52,70 %)
- Nein-Stimmen:
- 371 (47,30 %)
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- BE im Sinne des Begehrens
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2020
- Verfahrenstyp:
- 2. c (genauer:) Ratsreferendum: Gegenvorschlag zu Bürgerbegehren
- Bürgerentscheid:
- 27.09.2020
- Weitere Entwicklung:
- Nach Entscheidung des Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgerichts vom 30.11.2022 sind die Abstimmungen für unzulässig erklärt worden und müssen wiederholt werden (wird 2023 geschehen) | https://schleswig-lebt.de/2022/11/30/buergerentscheid-in-strande-muss-wiederholt-werden/
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- ID:
- 11688
- Erstellungsdatum:
- 16.03.2023
- Änderungsdatum:
- 13.11.2022
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