Doppelpack-Kampagne für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein

2011 wird das Jahr der Demokratie-Debatten. Das Thema Volksentscheide, Bürgerbeteiligung, Wut- und Mutbürger ist aktuell wie nie. Es ist an der Zeit, die direktdemokratische Kernforderung nach Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide und die Verbesserung der realen Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern ins Zentrum der Aktivitäten zu stellen. Dies ist seit Gründung unseres Vereins die zentrale Forderung von Mehr Demokratie.

Dazu schlagen wir vor, das bisher stärkste direktdemokratische Instrument zur Veränderung von Gesetzgebung, verbindliche Volksinitiativen auf Landesebene, mit der zentralen inhaltlichen Forderung der Einführung bundesweiter Volksentscheide zu kombinieren. Um dies zu ermöglichen, wollen wir einen neuen Weg beschreiten: Die Bundesratsinitiative per Volksinitiative zu initiieren.

Der Bundesrat kann gemäß Art. 76 Abs. 1 GG Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen. So wirken auch Bundesländer an des Bundesgesetzgebung mit. Die Idee ist nun, möglichst verbindliche Wege einzuschlagen, um viele Landesregierungen dazu zu bewegen, im Bundesrat eine solche Initiative zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden zu unterstützen.

Der ideale Weg wäre, in landesweiten Volksinitiativen die Landesregierungen verbindlich aufzufordern, bürgerfreundliche Gesetzesanträge im Bundesrat einzubringen. Das ist in dieser Form aber leider nicht möglich. Möglich sind derzeit grundsätzlich folgende Varianten:

a) Die Landesregierung agiert von sich aus.

b) Das Landesparlament fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat aktiv zu werden.

c) Die Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Volksinitiative die Landesregierung auf, über den Bundesrat ein Bundesgesetz vorzulegen.

Die rechtliche Situation ist folgende: Eine Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat als Bundesgesetzgeber tätig zu werden, kann nicht per Landesgesetz beschlossen werden; weder vom Landtag, noch per Volksinitiative. Allerdings können in den meisten Bundesländern nur Gesetze Gegenstand einer Volksinitiative sein. Damit fallen die meisten Bundesländer für Volksentscheide zu diesem Thema aus. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein sind allgemeine Gegenstände der politischen Willensbildung zugelassen. Die Volksentscheide haben rechtlich nur einen empfehlenden Charakter, sind aber politisch bindend – schließlich hat der Souverän gesprochen.

Um nun die „Unverbindlichkeit“ einer Volksinitiative zu einer Bundesratsinitiative auszugleichen, werden wir zeitgleich mit einer anderen, umso verbindlicheren Volksinitiative, einen fundierten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der kommunalen Bürgerbegehren und -entscheide auf den Tisch legen.

Durch diese „Doppelpack-Strategie“ wird direkte Demokratie real verbessert: Der Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene wird anwendbarer und die Menschen können erstmals in der Bundesrepublik Deutschland darüber abstimmen, ob sie bundesweite Volksentscheide wollen oder nicht – in einer Volksabstimmung über die Volksabstimmung.

Fotos vom Kampagnenstart

Lesen Sie jetzt: "Helfen Sie mit!"

Interview mit Claudine Nierth, Mitinitiatorin und Vertrauensperson der beiden Volksinitiativen.

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