Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Schleswig-Holstein
Direkte Demokratie auf Landesebene findet in Schleswig-Holstein in drei Stufen statt: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Darüber darf ein Volksentscheid stattfinden:
- über Landesgesetze
- die Änderung der Landesverfassung
- über bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung
Darüber darf kein Volksentscheid stattfinden:
- Über den Landeshaushalt,
- über Dienst- und Versorgungsbezüge,
- über öffentliche Abgaben,
- über eine Vorlage, zu der innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Volksbegehren erfolglos durchgeführt wurde

